April bis Juli – Anleinpflicht

Anleinpflicht Der Realverband Dollbergen informiert: Gesetzliche Anleinpflicht in der Brut- & Setzzeit.

Während der Brut- und Setz-Zeit gilt ab kommenden Freitag, 01.04.2016 die gesetzliche Anleinpflicht für Hunde in Wald und freier Landschaft. Zum Schutz des Jungwildes sowie der am Boden und bodennah brütenden Vogelarten bittet der Realverband im Namen der Dollberger Jägerschaft alle Hundebesitzer sich in der Zeit bis zum 15. Juli an die entsprechenden Vorgaben zu halten.

Konkret heißt das: Jeder Hund ist jederzeit in der freien Landschaft an der Leine zu führen!
Darüber hinaus ist darauf zu verzichten, im Rahmen von Spaziergängen Acker-, Wiesen- und Brachflächen außerhalb des bestehenden Wegenetzes zu betreten, da auf diese Weise das tragende bzw. brütende Wild unnötig beunruhigt wird. Hunde stellen in diesen Wochen eine große Gefahr für das Wild dar, insbesondere für tragende Muttertiere und ihr Nachwuchs wie Rehkitze, Jung-Hasen/Kaninchen, Bodenbrüter und ihre Gelege in Unterholz und auf Wiesen.

Da es in der Vergangenheit leider immer wieder zu Vorfällen bspw. von gehetztem und auch gerissenem Rehwild kam, hoffen wir auf diesem Wege die für unsere Natur notwendige Sensibilität und Verantwortung auf Seiten der Hundehalter zu erreichen.

Text: Realverband Dollbergen

Kommentieren ist nicht erlaubt.