Allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit

Anleinpflicht Hundehalter werden es wissen: ab Mittwoch bis Mitte Juli beginnt wieder die Zeit des Anleinzwangs für Hunde in Niedersachsen. Die Leinenpflicht soll die Vierbeiner davon abhalten, Bodenbrüter und Jungtiere aufzustöbern.
Insbesondere an Wegen in der freien Landschaft, an Grünflächen und Wäldern muss der Hund für die nächsten dreieinhalb Monate angeleint bleiben. Diese gesetzliche Regelung ist im niedersächsischen Wald- und Landschaftsgesetz (§33 NWaldLG) festgeschrieben und wird bei Vergehen mit Bußgeld belegt.

Leinenpflicht

Anleinpflicht Auch im Jahr 2014: Hundebesitzer müssen ihre Hunde in der freien Wildbahn nun wieder an der Leine führen. Das gilt in der Zeit vom 1. April bis 15. Juli. Das Landwirtschaftsministerium in Niedersachsen bittet darum, dem Leinenzwang in Feld und Flur nachzukommen, um brütenden Vögel oder trächtiges Niederwild und Jungtiere vor freilaufenden, stöbernden Hunden zu schützen. Manchmal reicht es aus, ein Tier aufzuscheuchen oder zu stören und die Brut ist verloren.
Hierbei geht es nicht allein um den Jagdtrieb, auch spielende Hunde können das Wild stören. weiterlesen »

Wildschutz geht vor

Anleinpflicht Ab Freitag geht es nur noch angeleint mit dem Hund in die freie Natur. Die Leinenpflicht gilt wie immer vom 1. April bis 15. Juli. Der Schutz der Wildtiere geht hier vor, besonders Bodenbrüter und Jungtiere sollen vor Störungen geschützt werden. weiterlesen »