Wildschutz geht vor

Anleinpflicht Ab Freitag geht es nur noch angeleint mit dem Hund in die freie Natur. Die Leinenpflicht gilt wie immer vom 1. April bis 15. Juli. Der Schutz der Wildtiere geht hier vor, besonders Bodenbrüter und Jungtiere sollen vor Störungen geschützt werden.

Was im Wald für jeden verantwortungsvollen Hundehalter selbstverständlich sein sollte, gilt bis Mitte Juli nun auch per Gesetz – dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) – auch auf allen Wiesen und der sogenannten freien Landschaft: Hunde müssen an der Leine bleiben.

Gar mancher mag sich angesichts der monoton wirkenden Agrarflächen fragen, wo denn da tatsächlich noch etwas brütet, doch Hunde spüren die Verstecke und Nester leicht mit ihrer Nase auf. Wenn der Mensch die flüchtenden Tiere sieht, ist es meist schon zu spät – das Gelege wird kalt, Jungtiere wurden sinnlos aufgescheucht. Abgesehen davon, dass der Hund dabei womöglich über die frisch bestellten Felder und die teuren Folien jachtert, was die Landwirte verständlicherweise gar nicht gerne sehen.

Mit ein wenig Rücksichtnahme kommen wir alle über die Wochen bis zur Lockerung der Regelung. Hier bei uns am Fuhsetal brüten beispielsweise noch ein paar Kiebitze, was recht erfreulich ist und Hasen gibt es auch hin und wieder zu beobachten.

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