Seit heute wurde die Verkehrsführung für Radfahrer an der Bahnhofstraße geändert. Ab Fuhsestraße Richtung Bahnhof wurde auf der rechten Fahrbahnseite ein Schutzstreifen für Radfahrer markiert. Das gleiche ist auf der Ladestraße ebenfalls heute passiert, dort ist zwischen Berliner Allee und Ackersbergstraße auf der linken (nördlichen) Seite ebenfalls eine Spur für Radfahrer angelegt worden. Überholende PKW müssen einen Sicherheitsabstand von 1,5 bis 2 Metern zu den Radlern einhalten.
Für Autofahrer am Siekskamp heißt es jetzt doppelt aufpassen, daher wurde die Einmündung extra deutlich mit Farbe gestrichelt. Am Greiser Weg haben Radfahrer Vorfahrt, das wurde ebenfalls mit Farbe deutlich gemacht.
Da es sich bei der Markierung des Schutzstreifens nicht um eine durchgehende Linie handelt, darf sie im Bedarf von anderen Verkehrsteilnehmern überfahren werden (nur die Linie – auf keinen Fall Radfahrer überfahren!).
Radfahrer können den Streifen befahren, müssen aber nicht, da er nicht mit einem Gebotsschild bestückt wurde. Wer sich allerdings am Rechtsfahrgebot orientiert, ist hier sicherlich auf der richtigen Seite, wenn er Richtung Bahnhof unterwegs ist.
Aufatmen können vermutlich die Teilnehmer des fließenden Verkehrs an der Ladestraße, denn dort führt der Radstreifen an der Hecke entlang, an der bisher die parkenden PKW der Pendler ein (leider bisher legales) Verkehrshindernis bildeten. Dort darf zwar nun kurz gehalten werden, das Parken auf dem Schutzstreifen dagegen ist verboten.
…und wer den neuen Streifen benutzt, muss damit rechnen, dass ihn ein LKW oder Trecker – die ja immer mit vorgeschriebener Geschwindigkeit über die Bahnhofsstraße fahren – über den Haufen fährt! Tolle Idee!
Warum sollte ein LKW oder Trecker einen Radfahrerüber den Haufen fahren? Die Verkehrsführung scheint mir auf den Fotos sehr übersichtlich und dass es jemand mutwillig macht ist sehr unwahrscheinlich.
Die Unfallwahrscheinlichkeit an innerörtlichen Kreuzungen ist bei benutzung eines abgestezten Radweges 3 bis 12 mal (je nach Fahrtrichtung) höher als auf der Fahrbahn, da diese Radwege vom Kraftverkehr beim abbiegen seltener wahrgenommen werden – das ist Fakt.
Warum, mussten dann die Bäume vor dem Feuerwehrhaus gefällt werden, wenn jetzt dort in diesem Bereich der Radweg auf die Straße verlegt wird?
Hier wäre wirklich eine vernüntige Information der Gemeinde angebracht. Der Streifen auf Höhe „Mix“ macht ja mal gar keinen Sinn, und ich wüsste nicht das der bisherige Rad-Fußweg an der Bahnhofstraße ein Problem da gestellt hat.
Irgendwie scheint mir das auch der falsche Weg zu sein, wird nicht ständig über Lärmbelästigung an der Bahnhofstraße gesprochen ?
Ist es da so schlau nun die LKW und Gespanne auszubremsen damit der Turbo beim überholen der Radler erst richtig hoch jault. Von der Unfallgefahr mal abgesehen die automatisch entsteht…
Ich wundere mich wirklich.
Halte es für sehr fragwürdig Radfahrer als menschliche Verkehrsberuhigung zu benutzen.
Ich würde mir keine Gedanken über LKW und Trecker machen. Die größte Gefahr auf dieser Strecke geht von den PKW`S aus die Morgens zum Bahnhof hin und Abends weg fahren. Von diesen wird man Dank ihrer teilweise rücksichtslosen Fahrweise in lebensgefährliche Situationen gebracht.
Ich sehe die Markierungsarbeiten auch eher kritisch. Ob sie wirklich einen Sicherheitsgewinn gegenüber der bisherigen Situation bringen, bezweifle ich. Besser für Radfahrer wäre, den Verkehr auf der Bahnhofstrasse so weit wie möglich einzudämmen oder mindestens zu verlangsamen – zur Not auch mit einem Tempolimit.
Insbesondere der Schwerlast- und Treckerverkehr sollte nicht weiter zunehmen. Insofern darf die Politik auch Erweiterungswünsche der Kartoffel-Logistiker nicht mehr einfach „durchwinken“.
Vielleicht hat die „tolle Idee“ auch nur etwas mit der bevorstehenden Wahl des Gemeindebürgermeisters bzw. Regionspräsidenten zu tun? Da das Geld für einen richtigen zweiten Radweg nicht reicht, malt man dann halt so etwas Ähnliches auf und zeigt den potenziellen Wählern, das ja etwas getan wird …
Naja nun ist der Streifen da, ich sehe in ihm auch keinen Sinn, aber das schöne niemand muss ihn nutzen.
Zumal ich ihn nicht verstehe, der Streifen beginnt irgendwie an Stellen die kein Radfahrer nutzt, wieso auch wenn auf der anderen Seite ein Radweg führt, wieso sollte man da auf die Straße wechseln !?
Aber wie gesagt was soll es, kostet ja nichts ;( ….
Mich wundert es so oder so wie die Lage an der Bahnhofstr. gesehen wird, ich erkenne an der Bahnhofstraße keine Zunahme des Verkehrs.
Das mag für Neubürger anders erscheinen, zu Zeiten des Bahnübergangs sind hier definitiv nicht weniger Fahrzeuge gefahren und LKW und Trecker gab es auch schon immer…..
Klar kann es ein wenig nerven wenn die Fahrzeuge an der Ecke Pröbenweg beschleunigen, jut aber wir leben ja auch nicht auf einer Alm 😉
Mit freundlichen Grüßen
Thomas
Auch ich bin sehr verwundert über diese Aktion. Hier ohne Vorankündigung und entsprechender Aufklärung diese „Markierung “ vorzunehmen ist als nicht glücklich zu bezeichnen. Ich habe in der STVO gestöbert und bin auf diese rechtlichen Aussage zum Schutzstreifen (kein Radweg) gekommen.
Schutzstreifen sind Radverkehrsanlagen, die mit Zeichen 340 Zeichen 340.svg (Leitlinie, eine unterbrochene dünne Markierung, sogenannter Schmalstrich) und dem Sinnbild Fahrräder auf der Fahrbahn markiert werden. Sie wurden offiziell unter diesem Namen mit der StVO-Novelle von 1997 eingeführt, davor und gelegentlich auch noch heute wurden sie als Angebots- oder Suggestivstreifen bezeichnet, während „Schutzstreifen“ bis dahin Abstandsflächen bezeichneten,[15] die heute Sicherheitstrennstreifen genannt werden. Sie sind keine Sonderwege für Radfahrer und werden daher nicht mit Zeichen 237 Zeichen 237.svg gekennzeichnet. Fahrzeugführer dürfen die Markierung nur bei Bedarf überfahren, wenn dabei Radfahrer nicht gefährdet werden. Das Parken auf dem Schutzstreifen ist verboten, das Halten ist dagegen erlaubt. Umstritten ist die Rechtsmeinung, dass sich eine Benutzungspflicht für Radfahrer aus dem Rechtsfahrgebot ergibt. So gestehen Gerichtsurteile Radfahrern einen Seitenabstand von bis zu 80 cm vom Fahrbahnrand zu und schreiben bei parkenden Fahrzeugen einen Abstand von mindestens 1 m vor,[16] was ggf. das Verlassen der Schutzstreifens erfordert. Da Schutzstreifen Teil der Fahrbahn sind, ist seitens eines KFZ beim Überholen eines auf dem Schutzstreifen fahrenden Radfahrers ein Seitenabstand von mindestens 1,5 bis 2 Metern einzuhalten.
Die Markierung von Schutzstreifen kommt innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h in Frage. Sie können angelegt werden, wenn eine Radwegbenutzungspflicht erforderlich wäre, die Anlage eines Sonderweges aber nicht möglich ist oder dem Radverkehr ein besonderer Schonraum angeboten werden soll und Fahrbahnbreite und Verkehrsstruktur es grundsätzlich zulassen. Die Zweckbestimmung des Schutzstreifens muss in regelmäßigen Abständen mit der Markierung des Sinnbilds „Radfahrer“ auf der Fahrbahn verdeutlicht werden. Bei Fahrbahnbreiten unter 7,00 m zwischen den Bordsteinen können nach diesen Anforderungen keine beidseitigen Schutzstreifen angelegt werden.
J Buchholz
Der ADFC OG Burgdorf/Uetze schrieb zum Thema an Dollbergen Online per Mail, hier trotzdem zur Kenntnis für alle als Kommentar hinzugefügt:
Sehr geehrte Redaktion,
wir wollen zu den Kommentaren nicht noch einen weiteren hinzufügen.
ABER:
Bei den aufgeführten Kommentaren über die Fahrradschutzstreifen in
Dollbergen fällt auf, dass bei vielen Verkehrsteilnehmern die
aktuellen Rechtsvorschriften noch nicht bekannt sind.
Vielleicht können Sie als Redaktion nochmals daraufhinweisen?
Aufgrund eines Urteils aus 2010 ist die Radwegebenutzungspflicht nur
noch in Ausnahmefällen erlaubt. Hinweis: Dollbergen, Bahnhofstraße
ist nicht so ein Ausnahmefall.
Außerdem ist der Radverkehr richtungskonform zu führen.
Grundlage für die Führung des Radverkehrs ist die ERA von 2010
(Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) sowie die StVO sowie weitere
Vorschriften.
Bei gemeinsamer Nutzung von Geh- und Radwegen hat der Fahrradfahrer
seine Geschwindigkeit anzupassen, d.h. er hat mit
Schrittgeschwindigkeit zu radeln.
Wir vom ADFC OG Burgdorf/Uetze empfehlen daher sich einmal das
Radverkehrskonzept der Stadt Burgdorf anzuschauen. Dort kann der
aktuelle Kenntnisstand u.a. auch mit Maßnahmeempfehlungen nachgelesen
werden.
Mit freundlichen Grüßen
Beate Rühmann
ADFC OG Burgdorf/Uetze
Jeder, der hier gegen diese Schutzstreifen wettert, ist anscheinend weder ein ausgiebiger Radfahrer noch sonderlich gut informiert.
Radfahrer haben auf den klassischen Hochbordradwegen ein vielfach höheres Unfallrisiko, auf linksseitigen Radwegen nochmal um ein vielfaches höher.
Mal ganz davon abgesehen, dass die alten Radwege üblicherweise in einem katastrophalen Zustand sind, muss man sie sich auch noch mit Fußgängern teilen, weswegen man laut StVO als Radler dann nur noch it Schrittgeschwindigkeit unterwegs sein darf.
Auf dem Schutzstreifen hat man einen guten Untergrund auf dem man nicht nur schnell radeln darf, sondern es auch kann. Das Risiko gefährlicher Unfälle sinkt erheblich, weil man direkt im Blickfeld des Kfz-Verkehrs ist, man wird einfach als Radfahrer nicht mehr übersehen (der häufigste Radfahrunfall ist der durch abbiegende Kfz, die geradeausfahrende Radfahrer auf Hochbordradwegen mangels Schulterblick „übersehen“).
Ein zu enges Überholtwerden treibt zwar das Adrenalin in die Adern des Radlers, führt aber in den seltensten Fällen wirklich zu Unfällen. Trotzdem sollte die Polizei bei dieser geänderten Wegeführung in der Angfangsphase verstärkt auf die Einhaltung der Überholabstände achten und ggf. Unterschreitungen sanktionieren, so dass sich die Kfz-Fahrer schnell an die neue Situation gewöhnen.