Am 11. Mai rief der Vorstand der Siedlergemeinschaft seine Mitglieder zur außerordentlichen Versammlung ins Vereinsheim. Es ging um die Übernahme des Vereinsgrundstücks in Erbbaurecht.
In dieser Mitgliederversammlung der Siedlergemeinschaft wurde jeweils einstimmig beschlossen:
- 1. Der Erbbaurechtsvertrag soll mit der Gemeinde Uetze auf 99 Jahre abgeschlossen werden.
- 2. Im Erbbaurechtsvertrag soll nach Ablauf des Vertrages das Vorrecht auf Erneuerung eingeräumt werden.
- 3. Im Erbbaurechtsvertrag soll ein Vorkaufsrecht im Fall der Veräußerung des Grundstückes eingeräumt werden.
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