Leinenpflicht

Anleinpflicht Auch im Jahr 2014: Hundebesitzer müssen ihre Hunde in der freien Wildbahn nun wieder an der Leine führen. Das gilt in der Zeit vom 1. April bis 15. Juli. Das Landwirtschaftsministerium in Niedersachsen bittet darum, dem Leinenzwang in Feld und Flur nachzukommen, um brütenden Vögel oder trächtiges Niederwild und Jungtiere vor freilaufenden, stöbernden Hunden zu schützen. Manchmal reicht es aus, ein Tier aufzuscheuchen oder zu stören und die Brut ist verloren.
Hierbei geht es nicht allein um den Jagdtrieb, auch spielende Hunde können das Wild stören.

Wer angezeigt wird, muss übrigens mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen. In der Region Hannover und Landkreis Peine sind mit bis zu 5000,- Euro zu rechnen.

Kommentieren ist nicht erlaubt.