Auf der Internetseite der Gemeinde Uetze findet sich eine Pressemeldung, die Hundehalter auf die Neuregelung des Niedersächsischen Hundegesetzes hinweist. Bereits seit dem 1. Juli 2011 gilt diese Regelung, die im Wesentlichen vom Hundehalter verlangt, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, einen Hundeführerschein nachzuweisen und den Hund mit einem Chip versehen zu lassen. Wichtig ist auch die Registrierungspflicht beim zentralen Register, die ab dem 1. Juli 2013 gilt. Die Registrierung ist kostenpflichtig, aber günstiger, wenn sie online erledigt wird.
Die entsprechende Internetseite (Hunderegister Niedersachsen) wird ab dem 1. Juli freigeschaltet.
Alle Einzelheiten zum Thema sind in der Pressemeldung bei der Gemeinde Uetze nachzulesen und sind ebenso als Merkblatt (PDF-Datei 14,3 kb) von dort herunter zu laden.
Habe uns eben erfolgreich beim Hunderegister angemeldet. Erfahrung: Sehr gut gemachte und funktionierende Webseite. Nur beim Geburtstag des Hundes mussten wir phantasieren, da dieser uns nicht bekannt ist. Kosten für diese Erfahrung: 17,26 Euro und zehn Minuten Zeit (wg. Chipnummer und Versicherungsschein nachschlagen). Ist die Registrierung sinnvoll? Keine Ahnung.