Vogelgrippe – Auflagen für Tierhalter

Hahn Nachtrag 30. Dezember: da in der Region keine neuen Fälle aufgetreten sind, wurden die Maßnahmen inzwischen aufgehoben.

16. November 2016. Es werden im Norden immer mehr tote Vögel gefunden, die am H5N8-Virus zugrunde gegangen sind. Heute hat sich die Diagnose einer am Sonntag tot aufgefundenen Ente im Landkreis Peine bestätigt. Daraufhin haben die Behörden der Region Hannover eine sogenannte Aufstallungspflicht ab Freitag, den 18. November angeordnet.

Der weitere Umkreis des Fundes – betroffen ist auch der Raum Uetze mit Dollbergen und Katensen – wurde zum Beobachtungsgebiet erklärt. Nachfolgend aufgeführte Einschränkungen betreffen nicht nur Halter von Federvieh, auch Besitzer von Hunden und Katzen sind betroffen.

Maßnahmen im Beobachtungsgebiet

In dem Beobachtungsgebiet müssen über die Aufstallungspflicht hinaus noch gesonderte Maßnahmen berücksichtigt werden. Dazu gehören:

Gehaltene Vögel dürfen für mindestens 15 Tage nicht aus der Beobachtungszone gebracht und für mindestens 30 Tage nicht zur Aufstockung des Wildvogelbestandes freigelassen werden. Auf begründeten Antrag können Einzel-Ausnahmen genehmigt werden.

Federwild darf nur mit Genehmigung oder auf Anordnung durch die zuständige Behörde gejagt werden.

Hunde und Katzen dürfen nicht freilaufen. Sie müssen angeleint oder eingesperrt werden. Auf begründeten Antrag können Einzel-Ausnahmen genehmigt werden.

An den Hauptzufahrtswegen werden durch die Städte Lehrte und Sehnde sowie die Gemeinde Uetze Schilder „Wildvogelgeflügelpest-Beobachtungsgebiet“ angebracht.

Die Beobachtungszone ist das Gebiet, das die zuständige Behörde – in diesem Fall die Region Hannover – in einem Radius von mindestens zehn Kilometer um den Fundort des aufgefundenen infizierten Wildvogels festlegt.

Sperrbezirk

Der ebenfalls gesetzlich vorgeschriebene Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens drei Kilometern um den Fundort liegt im Landkreis Peine und betrifft keine Teile der Region.

Information der Betroffenen

In der Region Hannover sind 146 Geflügelhalter von den gesonderten Auflagen in der Beobachtungszone betroffen. Sie werden nun von der Region Hannover schriftlich über die Aufstallungspflicht und das Verbringungsverbot unterrichtet. Wie lange die genannten Ortsteile von Lehrte, Sehnde und Uetze als Beobachtungsgebiet festgelegt bleiben, hängt von der weiteren Entwicklung ab. Die Region Hannover informiert die Öffentlichkeit laufend über alle Veränderungen. Aktuelle Informationen sowie Ausnahmeanträge sind außerdem auf www.hannover.de/vogelgrippe abrufbar.

Geflügelausstellungen

Zudem werden regionale Geflügelausstellungen durch die Region Hannover abgesagt. Das wird den Veranstaltern in gesonderten Schreiben mitgeteilt. Die überregionalen Geflügelausstellungen wurden bereits durch die zuständige Landesbehörde LAVES untersagt.

Geflügel melden!

Der Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Region appelliert an alle Geflügelhalter, die sich unter Umständen noch nicht als solche bei der Region registriert haben, dies unverzüglich unter der Telefonnummer 0511 / 616 220 95 nachzuholen.

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