Fazit 1. Treffen Volksfest-AG

Die Planungen für das Volksfest 2014 haben begonnen. Am Mittwoch trafen sich einige unerschrockene Bürger Dollbergens unter der Leitung des Ortsbürgermeisters Jürgen Buchholz im Sportheim, um Grundsätzliches zum Thema Volksfest-2014 in Dollbergen zu besprechen. Als Vertreter des Schaustellers war Ingo Musiolek dabei.
Traditionell hatten die Dollberger Schützen lange Jahrzehnte im August gefeiert, dann aber den Termin in den Juni gelegt. Damals war auch noch Samstag, Sonntag und Montag gefeiert worden und die Dörfler hatten sich extra dafür frei genommen. Die Zeiten, Strukturen und Ansprüche ändern sich – so gibt es in Dollbergen inzwischen keinen Schützenverein mehr und der Förderverein für Musik und Kultur, der zwei Jahre lang als Ausrichter eingesprungen war, steht für 2014 nicht mehr zur Verfügung. Und so muss sich die Arbeitsgruppe der Herausforderung stellen, mit dem Dreitagefest neue Wege zu gehen.
Neu ist der Termin, der nicht mehr am dritten August-Wochenende sein wird, sondern im nächsten Jahr aus organisatorischen Gründen am Wochenende des 1., 2. und 3. August 2014.

Die Vorverlegung 2014 dürfte damit den Interessen des Heimatvereins entgegenkommen, der sonst nur wenige Tage später das Weinfest ausrichtet. Außerdem wäre die Dollberger Veranstaltung an den Anfang der Großen Ferien gerutscht, was auch als positiv gewertet wird, da dann viele noch nicht in den Urlaub gefahren sind und am Fest teilnehmen können.
In Zukunft wird jedoch das vierte Wochenende im August angestrebt.

In den zwei Stunden der Besprechung wurde deutlich gemacht, dass nur ein Fest Bestand haben kann, dass alle Dollberger anspricht. Mit den Erfahrungen der letzten Jahre und neuem Elan wird von den engagierten Bürgern das Volksfest konzipiert.

Die Arbeitsgruppe will die Organisation und die Planung des Programms übernehmen. Die rechtlichen Verbindlichkeiten obliegen dem Schausteller, die AG wird in der Eigenschaft von Funktionären arbeiten. Erste Ideen wurden bereits diskutiert.

Ende November, am Donnerstag, den 21.11. (wieder 19:00 Uhr im Sportheim) werden erneut Pläne geschmiedet und konkretisiert. Weitere Teilnehmer der offenen Gruppe sind herzlich willkommen und hiermit aufgerufen, ihre Ideen einzubringen. Je mehr Leute mitarbeiten, um so erfolgreicher wird die Veranstaltung, ermunterte Ingo Musiolek die Mitglieder der Arbeitsgruppe.

3 Kommentare

  1. Wäre es nicht besser einen anderen Termin für nächstes Jahr zu finden? Denn am selben Wochenende findet auch das Schwüblingser Open Air statt.

  2. „In Zukunft wird jedoch das vierte Wochenende im August angestrebt.“ kann so nicht stehenbleiben. Es sollten nicht die ewigen Erzähler neuen Stoff bekommen, die beim Bier oder anderswo ständig die alte Leier anbringen, die Dollberger Vereine würden sich mit den Terminen ständig in die Quere kommen oder auf dem Festplatz dürfe kein Fest mehr stattfinden.
    Nach derzeitigem rechtlichem Stand gilt das Mediationsverfahren vom 23.02.2012, dass der Festplatz „künftig an 3 Tagen im Jahr für Schützen- oder andere Volksfeste entsprechend der Aufstellung 2010 genutzt wird, ohne dass die Vorgaben der TA Lärm von den Beteiligten … eingefordert werden können.“ Quasi als Schmerzensgeld sind 200 € pro Jahr vom Veranstalter, Festwirt und Schausteller gesamtschuldnerisch an den Antragspartner zu zahlen „längstens für 10 Jahre“. Dies ist bisher nicht angenommen worden. Zusätzlich zum Volksfest sind das Fest zum 1. Mai und 2 Zirkusveranstaltungen Gegenstand des Verfahrens sowie in Punkt 2 genehmigte Veranstaltungen des Siedlerheims. Der Eilantrag des Eigentümers Alte Dorfstraße 19A wurde am 13.Juni 2013 abgelehnt, in der Hauptsache (geplant am 10.09.2013) wurde noch nicht entschieden, weil der Antragsteller um Fristverlängerung gebeten hat (Auskunft der Gemeinde Uetze).
    Fazit: Auf dem Festplatz kann auch durch wechselnde Veranstalter ein jährliches Volksfest stattfinden. Dieses Recht sollte Dollbergen, vertreten durch die Gemeinde, von dem Vertragspartner einfordern. Die Entscheidung des Gerichts fand 2013 öffentliches Interesse in Rundfunk und Printmedien bis nach Bayern.
    Im Mediationsverfahren haben die Beteiligten (Schützenverein, Festwirt und Schausteller / Antragssteller) das 4. Wochenende im August festgelegt; somit ist das keine Erfindung des Arbeitskreises Volksfest, sondern eine einzuhaltende Vereinbarung. Die Tatsache, daß mindestens ein Vereinsmitglied des Heimatvereins in Vorstandsfunktion des damaligen Schützenvereins diesen Termin, der eine Woche vor dem Dauertermin „Weinfest des Heimatvereins“ liegt, vorgeschlagen hat, hat ein nachfolgender Veranstalter nicht zu verantworten. Der Schausteller mit seinen Subunternehmern hätte – wie ja jetzt zu sehen ist – Spielraum innerhalb seiner Termine.
    Meine Bitte an den Heimatverein: Der Heimatverein sollte eine Terminverschiebung für 2015 überlegen, da der künftige Veranstalter Volksfest die Vereinbarung einzuhalten hat.
    Und: Wie wäre es, wenn sich gerade der Heimatverein für den Gedanken Volksfest und Mitwirkung bei dessen Inhalt erwärmen könnte?

  3. Hallo Julien,
    das ist uns bekannt und auch sehr ärgerlich.
    Wir hatten, aus verschiedenen Gründen, leider nicht viel Auswahl bei der Wahl des Termins.
    In Zukunft soll das natürlich vermieden werden.

    Liebe Grüße
    Lilli