Wechsel bei den Sitzen im Rat Dollbergen.
Unzumutbare Parksituation am Bahnhof.
Im Heesters wird zu schnell gefahren.
Nur eine Viertelstunde war Rainer Richter (SPD) heute noch Ortsratsmitglied, dann legte er, nach neun Jahren im Ortsrat Dollbergen, sein Mandat aus Zeitmangel nieder. Er dankte der Wählerschaft Dollbergen und dem Ortsrat und wünschte seiner Nachfolgerin Glück.
Auf den frei gewordenen SPD-Sitz im Rat rückte Ingelore Rosinke nach.
Unzufrieden mit der Situation der Parkplätze am Bahnhof lehnten alle Fraktionsmitglieder die Einschätzung der Region ab, Dollbergen in der Nahverkehrsplanung eine geringe Priorität einzuräumen. Die erheblich angewachsene Frequentierung durch Pendler (Dollbergen sei in der gesamten Region die Station mit den am stärksten gestiegenen Nutzerzahlen – man sprach von 121% Zuwachs) verlange nach höherer Dringlichkeit. Ebenfalls einig war man sich in dem Wunsch nach Anbindung des Nahverkehrs an den Peiner Landkreis. Viele Pendler aus Oelerse oder Abbensen würden gerne lieber den Bus statt des Autos zum Bahnhof Dollbergen nehmen, auch das würde zur Entlastung der Parksituation beitragen.
Die Geschwindigkeits-Messungen im Heesters, einer Spielstraße, hatten erstaunliche Ergebnisse erbracht: von den 1.400 gemessenen Fahrzeugen waren fast alle erheblich zu schnell. Ziemlich erschüttert nahm der Ortsrat zur Kenntnis, dass viele Verkehrsteilnehmer die Straßenverkehrsordnung an der Stelle schlicht ignorieren.
Eine ausgewiesene Spielstraße ist nicht nur ein Verkehrsberuhigter Bereich – wer da noch 30 km/h fährt, ist deutlich zu schnell unterwegs! Hier ist Schrittgeschwindigkeit von höchstens 6 km/h angesagt. Ähnlich verworren scheinen auch die Informationen um die Vorfahrtregelung an Spielstraßen zu sein, wie Rainer Hennig bemerkte. Viele Verkehrsteilnehmer der Fuhsestraße hielten an, um den ausfahrenden Wagen des Heesters nach der Rechts-vor-Links-Regel die Vorfahrt zu gewähren. Das sei so nicht korrekt.
Verhalten im Bereich Spielstraßen
- Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
- Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
- Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
- Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
- Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.
(Straßenverkehrsordnung §42)
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