Drei Jahre hatten Immobilienbesitzer Zeit, in ihren Häusern und Wohnungen Rauchwarnmelder zu installieren oder nachzurüsten. Ende Dezember 2015 endet die Frist zum Einbau. Wenn es danach brennt und es ist kein Melder vorhanden, gibt es nicht nur Einbußen bei der Versicherung, es können auch strafrechtliche Konsequenzen drohen.
Mieter oder Eigentümer müssen die kleinen Lebensretter an den Decken von Schlafzimmern, Fluren, Treppenhäusern und Kinderzimmern anbringen. Rauchmelderpflicht im Wohnzimmer besteht dann, wenn der Raum auch als Fluchtweg genutzt wird.
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