Allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit

Anleinpflicht Hundehalter werden es wissen: ab Mittwoch bis Mitte Juli beginnt wieder die Zeit des Anleinzwangs für Hunde in Niedersachsen. Die Leinenpflicht soll die Vierbeiner davon abhalten, Bodenbrüter und Jungtiere aufzustöbern.
Insbesondere an Wegen in der freien Landschaft, an Grünflächen und Wäldern muss der Hund für die nächsten dreieinhalb Monate angeleint bleiben. Diese gesetzliche Regelung ist im niedersächsischen Wald- und Landschaftsgesetz (§33 NWaldLG) festgeschrieben und wird bei Vergehen mit Bußgeld belegt.

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