„Freitag der 13. könnte ihr Glückstag sein, wenn Sie heute einen Rauchmelder installieren“, so der Slogan des Landesfeuerwehrverbands, der dazu auffordert, diesen bundesweiten Aktionstag zu unterstützen. Die längst überfällige Gesetzesänderung ist inzwischen verabschiedet worden, die Installation wird in Niedersachsen zur Pflicht.
In etlichen deutschen Bundesländern gibt es sie schon: Die Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern in privaten Haushalten. Bisher war es in Niedersachen auf freiwilliger Basis geregelt, ob sich jemand so einen kleinen Lebensretter in die Wohnung holt. Der Gesetzentwurf zur Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) wurde gerade im Sozialausschuss des Landtages beraten, die Novelle zum Frühlingsanfang beschlossen. Demnach wird die Installation von Rauchwarnmeldern ab sofort auch in Niedersachsen zur Pflicht.
Zumindest in Neubauten sollen Rauchwarnmelder künftig sofort eingebaut werden, um die Funktionstüchtigkeit soll sich der Mieter kümmern. Bei bestehendem Wohnraum darf sich der Eigentümer noch weitere drei Jahre, bis Ende 2015, Zeit lassen, um die kleinen Lebensretter zu installieren. Die Geräte kosten zwischen 5,- und 20,- Euro und sollten in jedem Schlafraum, in Kinderzimmern und im Flurbereich angebracht werden.
Die Frage ist nicht: Wer will das kontrollieren oder zahlt sonst die Versicherung nicht? sondern: Wer weckt die Bewohner bei Rauch und Feuer, wenn kein Melder installiert ist? Im Schlaf funktioniert der Geruchssinn nicht – wohl aber das Gehör! Freitag, der 13. April ist Rauchmeldertag, Rauchmelder retten Leben.
Wer wird da noch drei Jahre warten wollen?
Letzte Kommentare