Noch während das Fest am Freitag auf dem Schützenplatz in Gang kam, stand die Durchführung auf der Kippe. Ein Anlieger des Platzes hatte trotz der ausgehandelten Genehmigung von fünf weiteren geduldeten Festivitäten kurz zuvor einen Antrag auf Unterlassung gestellt.
Die Klageschrift des Verwaltungsgerichts wurde dem SV-Vorsitzenden Jürgen Fellmann am Mittwoch per Fax zugestellt. Als zusätzliche Auflage verlangte die Gemeinde Uetze daraufhin vom Schützenverein Dollbergen weitere Lärmpegelmessungen, deren Durchführung durch einen Sachverständigen sie bereits selbst veranlasst hat. Vom SV wird verlangt, parallel dazu eigene Messungen im Zelt und auf dem Zuweg vorzunehmen. Auch der An- und Abbau darf nicht zwischen 23:00 und 7:00 Uhr stattfinden. Eine weitere Bedingung der Klägerin war, dass die Gemeinde die Kosten des Verfahrens übernehmen soll, was die Gemeinde abgelehnt hat. Die Klage und der Antrag auf Sofortvollzug blieben somit bestehen.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zugunsten der Durchführung des diesjährigen Volksfestes fiel am heutigen Nachmittag und wurde dem Vorsitzenden des SV auf den Anrufbeantworter gesprochen. Der Antrag auf Sofortvollzug wurde abgewiesen. Das Volksfest, das bereits im Gange war, durfte somit offiziell stattfinden.
Die Klage an sich wird aber trotz dieser vorläufigen Genehmigung noch verhandelt werden müssen. Aufgrund der Lärmemissions-Messungen aus dem Jahr 2008 und den anschließenden Verhandlungen mit dem ruheheischenden Nachbarn (Eigentümer und Mieter) war man seitens des Vereins davon ausgegangen, eine Basis für folgende Veranstaltungen wie Osterfeuer oder Maifest gefunden zu haben. Dass die Lärmgrenzen eingehalten werden, daran ist dem Verein selber gelegen.
Was sich der SV aber vor allem wünscht, ist eine Planungssicherheit für die Nutzung des Festplatzes in den kommenden Jahren, meinte Jürgen Fellmann vor der Proklamation der diesjährigen Könige und erhielt zustimmenden Beifall der Zeltbesucher.
Aber nun zum erfreulichen Teil des Volksfestes: der Spielmannszug hatte das Fest eröffnet und war mit Musik durchs Dorf zu den Vorjahreskönigen gezogen. Abends im Zelt sorgte das Blasorchester für die musikalische Begleitung und die Könige 2010 wurden bekannt gegeben.
Majestäten 2010
- Schützenkönig: Joachim Bange
- Damenkönigin: Sandra Kronshage
- Jugendkönig: Lars Allerding
- Vogelkönig: Pietro D’Amico
- Schützenkaiser und Ehrenscheibe: Falk Jankowski
- Vereinsscheibe: Heimatverein
- Bürgerkönigin: Sonja Röpe
Wer hat übrigens zwei oder drei Bilder vom Zeltgottesdienst und kann die zur Veröffentlichung hier zur Verfügung stellen?
Ich bin froh, dass der Richter/in Augenmaß bewiesen hat und den sofortigen Vollzug abgewiesen hat. Meine Frau und ich sind beide in Dollbergen aufgewachsen und kennen -wie die meisten Dollberger- noch Schützenfeste, die durch das ganze Dorf hallten. Die Autoscooterserine und die Live Musik begleitete einen bis spät in die Nacht. Es war ein ganz besonderer Flair. Nunmehr wohnen wir ca. 20 m weiter als die Kläger vom Schützenplatz entfernt und hören so gut wie gar nichts mehr vom Schützenfest. Schade, dass ein Großteil der Dorfgemeinschaft unter diesem – aus meiner Sicht vorgeschobenen – Streit, leiden muss.
Leider hat das Schützen und Volksfest bereits stark unter den Auflagen gelitten, laute Musik und ausgelassenes feiern gehören eben zu einem Fest dazu.
Als ich am gestrigen Abend das Zelt verlassen habe konnte ich bereits am Schützenheim keine Musik mehr hören, an der Alten Dorf Straße fühlte ich mich als sei das Schützenfest nun doch abgesagt.
Wie soll das in der Gesellschaft weiter gehen wenn eine Person aus unerklärlichen Gründen eine Tradition auslöschen kann?
Ich bin auf den heutigen Abend gespannt und hoffe das die Stimmung sich nicht noch einmal von den ständigen DB-Messungen beeinflussen lässt.
So macht es keinen Spaß mehr…….
Ich kann mich den vorherigen Kommentaren nur anschließen!
Ich bin kein übermäßiger Schützenfestgänger und gehöre auch nicht dem Schützenverein an. Trotzdem gehört das Schützenfest untrennbar zur Dorfgemeinschaft und es wäre aus meiner Sicht unverzeihlich, wenn die Interessen einzelner (zugezogen bzw, noch nicht einmal hier wohnend) diese Tradition einschränken oder gar ganz verhindern würden. Ich wohne ca. 80 m Luftlinie vom Festplatz entfernt und konnte gestern abend auch bei offenem Fenster einschlafen. Ich bin der Meinung, für drei Tage Schützenfest im Jahr sollte man die Lärmbelastung „erdulden“ können.
25 Jahre haben meine Frau und ich in der Alten Dorfstraße 27 gewohnt. Unsere Nachbarn waren Feuerwehr, Sportplatz und der Kindergarten.
Wir haben mit den Kindern gelacht, mit der Feuerwehr gefeiert und uns über das Treiben auf dem Sportplatz gefreut
Die Begriffe Dorfgemeinschaft und Toleranz scheint die Klägerin nicht zu kennen
Gegendarstellung /Historie:
„Ein Anlieger des Platzes hatte trotz der ausgehandelten Genehmigung von fünf weiteren geduldeten Festivitäten kurz zuvor einen Antrag auf Unterlassung gestellt“
Sofern der Leser hier den Eindruck gewinnen sollte, die „Genehmigung“ sei mit dem Anlieger ausgehandelt worden, so ist dies falsch.
Richtig ist:
Seit 2006 steht fest, dass das Schützenfest erheblich zu laut ist, trotzdem hat sich der Anlieger bereit erklärt, dies durch eine zweite Messung in 2008 veranlasst durch die Gemeinde nochmals mit geänderter Platzaufstellung überprüfen zu lassen; auch diese Messung hat das Ergebnis erbracht, viel zu laut in ähnlicher Größenordnung wie die Messung 2006.
Parallel dazu haben sich seit 2005 die weiteren Veranstaltungen auf dem Grundstück der Gemeinde kontinuierlich von Jahr zu Jahr gesteigert, sowohl was die Anzahl als auch den Umfang und die Lautstärke betrifft, dies unter dem Aspekt, dass das Grundstück des „Anliegers“ seinerzeit zur Bebauung gekauft wurde mit der Versicherung der Verkäuferin, es sei mit Ausnahme des Schützenfestes ein absolut ruhiges Grundstück, andere Veranstaltungen fänden nicht statt (wer will schon statt neben einem absolut ruhigen Grundstück neben einer Veranstaltungswiese wohnen ?).
Darüber hinaus hat die Gemeinde das Wohnhaus des Anliegers an genau dieser Stelle ja auch genehmigt, was Voraussetzung für den Grundstückskauf war. Danach sollte im Bebauungsplan Nr. 12 von Dollbergen ein Teil des Gemeindegrundstücks als „Festplatz“ festgeschrieben werden; diese Festsetzung wurde vom OVG Lüneburg für ungültig erklärt, eingeflossen in die Entscheidung war die Messung aus 2006.:
Anfang 2009 kam der Schützenverein wegen des Schützenfestes 2009 auf den Anlieger zu, die Gemeinde erteile keine Genehmigung für das Schützenfest 2009 ohne die Zustimmung des Anliegers, ob man sich nicht einigen könne.
Der Anlieger sicherte unter der Voraussetzung zu, dass eine Vereinbarung abgeschlossen werde mit einer Maximalanzahl Veranstaltungen auf dem Gemeindegrundstück, keine Massnahmen gegen das Schützenfest 2009 zu ergreifen; daran hat er sich auch im Vertrauen auf die Vereinbarung gehalten. Der Abschluss der Vereinbarung zog sich seitdem hin und scheiterte letztendlich im wesentlichen bislang daran, dass dem Anlieger schriftlich dann lediglich angeboten wurde, dass er sich auf der einen Seite verbindlich ohne Einschränkung zur Duldung der Veranstaltungen verpflichtet, die Vereine sich jedoch im Gegenzug nicht verbindlich verpflichten sondern nur „darauf hinwirken“ müssen …; im Klartext: wir haben darauf hin gewirkt, leider hatte es keinen Erfolg. Kein verständiger Mensch würde sich freiwillig auf solche „Scheinzusagen“ einlassen.
Noch im April 2010 teilte der Anwohner im Rahmen der Verhandlungen mit, dass eine Duldung des Schützenfestes im Vertrauen auf ein späteres Zustandekommen der Vereinbarung in 2010 nicht mehr in Frage kommt. Im Mai wurden für den Fall, dass eine Vereinbarung nicht zustande kommt, rechtliche Massnahmen explizit angekündigt.
Die Klage des Anliegers konnte also keineswegs überraschend für den Schützenverein gewesen sein, darüber hinaus hätte sie auch nicht zuletzt vom Schützenverein vermieden werden können, Zeit genug war ja.
Dass das Schützenfest trotz des einstweiligen Antrags stattfinden konnte, liegt auch daran, dass im Antrag vom Anlieger selbst bereits das Angebot gemacht wurde, mit welchen Auflagen er sich dennoch (mit Rücksicht auf die Bürger von Dollbergen) das diesjährigen Schützenfest vorstellen könnte. Die Gemeinde hat mit Ausnahme der Kostenfrage diese Auflagen daraufhin sofort erteilt, um den Sofortvollzug zu vermeiden. Ohne diese Auflagen hätte es wahrscheinlich kein Schützenfest in diesem Jahr gegeben.
Im übrigen sei angemerkt, dass der „Anlieger“ nur mit Rücksicht auf die Bürger von Dollbergen zu einer Vereinbarung bereit ist, würde es „nur“ um den Schützenverein gehen, wäre dies anders.
Silvester 2008 wurde eine halbe Stunde lang das Haus des Anliegers mit Böllern vom Schützenheimvorplatz aus beschossen, so dass nicht unerhebliche Schäden (Fenster, Fassade, Carportdach) entstanden sind und es handelte sich nicht etwa um ein paar verirrte Böller (zur Menge der Böller kann gern ein Bild nachgericht werden). Die Mieterin hat jedenfalls den Eindruck gewonnen, dass diese Aktion eine Art Abstrafung für die Messungen in 2006 und 2008 sein sollte (Der aufnehmende Polizeibeamte hat in Anbetracht des Umfangs der Böllerreste auf dem Grundstück nur bemerkt „die haben alles gegeben“). Bis heute werden diese Vorkommnisse seitens des Schützenvereins „totgeschwiegen“, wie „armselig“ gerade auch von den Mitwissern…
Sofern man nun meint, die obigen Ausführungen glaube ich nicht, die angeführten Fakten können alle auch nachgewiesen werden.
Mieterin des Anliegers
Da verschlägt es mir glatt die Worte……
-Zitat-
„Parallel dazu haben sich seit 2005 die weiteren Veranstaltungen auf dem Grundstück der Gemeinde kontinuierlich von Jahr zu Jahr gesteigert, sowohl was die Anzahl als auch den Umfang und die Lautstärke betrifft, dies unter dem Aspekt, dass das Grundstück des „Anliegers“ seinerzeit zur Bebauung gekauft wurde mit der Versicherung der Verkäuferin, es sei mit Ausnahme des Schützenfestes ein absolut ruhiges Grundstück, andere Veranstaltungen fänden nicht statt (wer will schon statt neben einem absolut ruhigen Grundstück neben einer Veranstaltungswiese wohnen ?).“
Wo bitte sind diese tausenden Veranstaltungen? Hab ich wohl verpasst, Schade wäre gerne hingegangen!
Meines Erachtens finden auf unseren nun seit mehreren Jahren alt eingesessenen Schützenfest Platz ( bedeutent länger als das Haus ) nur das Schützenfest (3Tage) , Feuerwehr Wettkämpfe ( max 2Tage), Osterfeuer (1Tag) und erste Mai Feier (1Tag)
dort statt. Bogenschiessen und Feuerwehrübungen fanden dort auch nur an vereinzelten Tagen und nur für 1 bis 2 Stunden statt ( Bogenschiessen macht nun wirklich keinen Lärm und das Üben der Feuerwehr hilft jeden im Ort ), das restliche Jahr haben sie ja ihr Ruhe!
Vielen Dank noch mal für die Rücksichtnahme auf die Dorf Gemeinschaft !
Soll ich lachen oder was ?
An die Mieterin des Anliegers..und den Anlieger selbst..
vielen Dank, sage ich als Bürgerin von Dollbergen, das Sie soviel Rücksicht genommen haben und das Schützenfest doch stattfinden durfte.
Da gehört schon einiges zu, ein ganzes Dorf gegen sich aufzubringen. HUT AB!
Ihnen war aber schon bei Kauf des Grundstückes bekannt, das an diesem Platz mehrere Vereine ansässig sind, nicht wahr? Und jetzt aufregen??
In mancher Leute leben muss es wahnsinnig langweilig sein..
Meine Bitte an die politisch Verantwortlichen und die öffentliche Verwaltung:
Prüfen Sie doch bitte, ob Bebauungspläne nicht wieder geändert werden oder teilweise zurückgenommen werden können, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass erhebliche Nachteile für andere oder eine Dorfgemeinschaft eingetreten sind und dass man Mist gebaut hat. Selbstverständlich ist vermutlich das Recht auf der Klägerseite. Neben dem zigsten Gutachter für alles Mögliche sollte eine Gemeinde meines Erachtens auch eine juristische Leiste aufbauen, z. B. zum Wohle ihrer Mieter (der Schützenverein hat einen Pachtvertrag lt. Schreiben Gemeinde Uetze vom 19.01.2010).
Rat an den eigenen Verein: Genau wie die Mieterin von ihrem Vermieter Rechte als Gegenleistung für ihre Miete verlangt, kann doch wohl ein Verein nach soviel Eigenleistung und Arbeitsstunden (auch Ehrenamt, Schießen, Feiern und Trinken sind ab einem gewissen Maß Arbeit) von der Gemeinde gesicherte Rahmenbedingungen erwarten. Andernfalls sollte die sich schon mal Gedanken über die Nachnutzung von Vereinsheimen machen, für die sie Bürgschaften übernommen hat.
Zum Kläger (den Informationen nach für mich nicht Klägerin):
Auch hier ein Danke Schön für die großzügige Genehmigung, dass wir das Schützenfest feiern durften. Mir kommen Tränen der Dankbarkeit nicht als Vereinsmitglied, sondern als Bürger Dollbergens.
Da war doch mal das Bestreben nach einer 3-zeiligen Bebauung, welches die Gemeinde abgelehnt hat. Kann es sein, dass die ganzen rechtlichen Klimmzüge, die Sperrung der „Durchgangsstrasse Kirchstrasse – Alte Dorfstrasse“ durch Pfosten, Unterbinden von Liedvorträgen bei Feiern im und um das Gebäude der Siedlergemeinschaft alles Seitenstiche und Bälle Richtung Vereine und Gemeinde sind, um die beiden schön mit Unkraut bewachsenen Hügel im Norden doch mal irgendwann als weiteren Bauplatz durchzuboxen?
Ansätze ähnlicher Art hatten wir doch schon mehrere.
– Bahnhofstrasse: Nach dem Kauf eines Hauses meinten Neubürger: Die Raffinerie muss weg. Mit den Grünen und anderen Gruppierungen zusammen (die kamen gerade von der Gedenkstätte Bergen-Belsen, Dollbergen lag günstig an der Strecke) wurde vor dem Werkstor kräftig demonstriert.
– Hannover-Bothfeld, Standortübungsplatz seit Adolfs Zeiten: Nach dem Bau der ersten Häuser am Rand durfte nicht mehr mit Manövermunition geübt werden. Zum Schluss haben wir mit Taschenlampen auf den gegenüberliegenden Waldrand gezielt und gerufen: Ihr seid getroffen.
– 30.08.2007: Fußball auf dem Fußballplatz verboten, Anwohnerin in Ramlingen klagt gegen neuen Sportplatz
Tipp: Wer in Ohu (Bayern) baut, hat nicht Blick auf 2 übergroße Ostereier: da wird Atomstrom erzeugt. Wer neben einem Schützenheim baut, sollte damit rechnen, dass regelmäßiger Schießbetrieb herrscht und Schützen feiern. Bogenschützen schießen draußen auf Scheiben und werfen nicht mit Softbällchen. Selbstverständlich übt hier auch seit Jahren die Feuerwehr, was wohl auch Veranstaltung und feiern heißt. Vielleicht laufen als nächste die Kindergärtnerinnen mit Lärmmessgeräten umher?
Vorschlag:
Ich habe als Vereinsmitglied geholfen, die ca. 10 Parkplätze östlich vom Grundstück des „Klägers“ herzurichten, die gemäß Schreiben der Gemeinde an den Schützenverein entgegen dem Pachtvertrag und der Baugenehmigung des Schützenheimes angelegt wurden. Warum das so gemacht wurde, lasse ich mal unkommentiert. Sie sind nämlich an anderer Stelle vorgesehen. Das hat man nach 15 Jahren gemerkt.
Am 18.02.2010 habe ich innerhalb der Diskussion Wertstoffsammelplätze den Ortsrat angeschrieben, diese Fläche der Gemeinde für einen solchen Sammelplatz vorzuschlagen. Der Platz ist gut erreichbar, wir haben ihn mit Mineralgemisch und einer Regengosse befestigt. Dollbergen-Süd hat noch keinen solchen Platz und die Arbeit und Aufwendungen, die wir hier hatten (Abfangen des Geländes mit Betonelementen, Kabel verlegen usw.) sollten doch zugunsten der Gemeinde nicht umsonst gewesen sein. (Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.)
Den ach so Ruhesuchenden hätte doch die Gemeinde die neuen Bauplätze neben dem Friedhof anbieten können.
Tipp an den Investor: Lage auch nach Süden, „absolut ruhig“ und danach die ewige Ruhe.
Der „Beschuss zu Silvester“ kann wohl so schlimm nicht gewesen sein. Wo ist die Anzeige wegen Sachbeschädigung oder Körperverletzung? Auf die wäre es nun auch nicht mehr angekommen. Die Angelegenheit war wohl rechtlich dünn. Wer auf jeden rechtlich verwertbaren Knaller wartet, greift normalerweise zu.
Ausblick: Gemeinde und Ortsrat sollten sich jetzt schon auf die Situation „Wohnen an der Fuhsestrasse“ vorbereiten. Es wird sicher reichen, wenn einem einfällt: Ich hatte doch hier die große Ruhe gesucht. Also müssen weg: Schule, Sportplatz, Bushaltestelle. Unter den Umständen würde ich mir als Gemeinde auch den Neubau des Feuerwehrgerätehauses überlegen. Diese Leute machen, wenn sie raus müssen oder üben nämlich Krach. Aber wie ja schon Bemühungen des TSV zeigten, sind rechtliche bzw. vertragliche Festlegungen in Sachen Duldung bei der Vermarktung wohl nicht möglich bzw. sogar rechtlich nicht zulässig.
Vielleicht hat wirklich der eine oder andere unserer gewählten Vertreter mit der damaligen Änderung des Bebauungsplans Festplatz wie mir unser Bürgermeister Jürgen Buchholz schrieb „seinem Verein im Nachhinein einen Bärendienst“ erwiesen, somit auch die Gemeinde ihrem Verein. Dann sollte man entweder zu dieser Sache stehen und helfen Alternativen zu suchen oder wie oben angeführt nachträglich Anpassungen oder Änderungen versuchen aber nicht halbherzig, sondern auch mit versiertem rechtlichem Beistand. Damit es nicht wieder heißt: Die Gemeinde hat die Sache erhalten und weitergegeben. Nach vorläufiger Prüfung wurde geraten, nichts zu unterschreiben bis der Fachmann aus dem Urlaub zurück ist (siehe Äußerungen im Vorfeld der Planungen 1. Mai). Vielleicht müssen wir unsere Feiern nach fremder Urlaubsplanung richten. Eins ist sicher: Die Gegenseite wartet nicht.
Meine Hilfsbereitschaft für die nächste 1.Mai-Veranstaltung ob als Angehöriger eines Vereins oder privat ist jedenfalls auf 0 nach dem Studium der 5 seitigen Genehmigung durch die Gemeinde vom 25.03.2010.
Zitate daraus:
Die Ansammlung einer großen Anzahl von Personen und der Ausschank auch alkoholischer Getränke an Besucher bergen Gefahren in sich, so dass hier Eigentum und Gesundheit einer unbestimmten Zahl von Personen bedroht sein können.
Die Maßnahmen dienen dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche.
Interpretation: Begebt Euch nicht zu solchen Festen. Was da alles passieren kann! Bleibt am Besten in Euren 4 Wänden. Nachher hast gerade Du noch mit Deinen 30 dB(A) geholfen, dass die Vereine zu laut waren.
Ja, ich habe dieses Jahr beim Schützenfest geschrien: „Großer Festumzug Stillgestanden. Im Gleichschritt Marsch.“ und noch andere schlimme laute Sachen. Das waren aber mehr als 64 dB(A).
Da ich die oben erwähnte Unterstützung vermisse, werden vorläufig meine einbehaltenen dB(A) den Kläger bzw. die Mieterin besser ruhen lassen. Rest in peace, richtig schön einsam.
Denken sollten sie aber jetzt schon an den Münchner im Himmel, da singen die Engel den ganzen Tag „Hosianna“ und frohlocken. Gilt da auch eigentlich die TA Lärm? Da gehören und wollen aber solche Leute bestimmt auch nicht hin.
Meine Erkenntnis bisher: Privat- bzw. Eigentumsrecht geht wohl grundsätzlich vor Gemeinwohl.
Wenn ich die Darstellung von Peter Schneider und die Gegendarstellung vom Mieter des Anliegers betrachte, dann stellt sich mir die Frage: „Wo soll das noch
Hinführen“? .Wird uns das letzte bisschen Vergnügen genommen,soll der Rest unseres Lebens nur noch aus Vorschriften,Verfügungen und Verboten bestehen,
müssen wir uns zum lachen oder singen schon in den Keller begeben ?? Ich appeliere an das gute im Menschen und bin der Meinung, in jedem steckt ein
guter Kern.Darum hoffe ich auch ganz fest,das ich als Siedler, unser 60 jähriges
Jubiläum in 2011 in unserem Siedlerheim feiern darf und nicht vieleicht in einem unserer Nachbarorte,die noch nicht mit solchen Auflagen zu kämpfen haben. Dies ist meine ganz persönliche Meinung.
Also ne, ne manche „Zugereiste“ hätten lieber da bleiben sollen, wo sie hergekommen sind. Oder wie es so schön heißt: „wo der Pfeffer wächst…“ Ein Schützenfest in Zimmerlautstärke, das ist nicht zu fassen!!! Vielleicht müssen wir im nächstem Jahr einen Kopfhörer aufsetzen um Musik zu hören und zu tanzen. Lieber Anlieger, zieh doch nach Hallig Hooge, da ist es gaanz ruhig… Aber warscheinlich muhen dir da die Kühe zu laut.
An die Klägerin….soweit ich weiß haben sie ein Angebot bekommen 3 Tage über Schützenfest in den Urlaub zu fahren….Warum wurde dieses denn nicht angenommen? Ärger ist wohl schöner oder wie?
Danke an den Kläger für die grossmütige Genehmigung des Schützenfestes.Nur wer neben einem(seit lange bestehendem ) Festplatz baut, muss auch mit stattfindenden Festen rechnen.
Die Häufigkeit ist doch wohl eher gering.Ansonsten empfehle ich einen ruhigen Bauplatz zwischen Eckerkampsfeld und Fuhsestrasse.
Ferner würde ich dem Kläger/rin empfehlen sich doch mal den Dollberger Bürgern zu einer
Diskussion zu stellen. Oder fehlt dazu der Mut ?
Ich kann mit sicherheit vieles im Leben verstehen, aber ein Dorf lebt von der Gemeinschaft, hier kennt jeder jeden, mal gut mal nicht so gut, aber all das ist auf Dorf-Festen vergessen hier zählt die Gemeinschaft wieder mehr als alles andere……..
Wir Arbeiten, ziehen Kinder groß, zahlen Steuern und erhalten die Wirtschaft am laufen, 365 Tage im Jahr, und unser Lohn soll ein Wochenende sein wo wir all dises Sorgen und kummer vergessen wollen, weil wir hier unsere Gemeinschaft pflegen wollen, und dann … kommt so ein Stoß mitten ins Herz des Dorfes, ich habe so etwas in der Großstadt erlebt und erwartet, aber nicht auf dem Land, so denke ich persönlich (euerFestwirt) über die Gedanken der Dollberger Bürger, troz der Auflagen, und einen für unser Unternehmen nicht erfolgreichem Wochenende, habe ich und mein Team uns sehr wohl in Dollbergen gefühlt, gern kommen wir im nächsten Jahr wieder 🙂
ich hoffe das die Gemeinde Uetze, der Schützenverein Dollbergen sowie auch meine Person, alles dafür tun werden das, das Dorf Dollbergen im kommenden Jahr die Tage des Dorffestes wieder in vollen zügen genießen kann………. Und an den Kläger noch ein Wort in eigener Sache, ich bin nicht böse auf Sie aber evtl sollten Sie mal über Ihren Schatten springen, und sagen auch ich gehöre zu diesem Dorf und es sind auch meine 3 Tage wo ich mal den Alltag vergessen mag und mich vergnüge….