Was tun, wenn sich ein Volk von Wespen am Haus ansiedelt? Die meisten Menschen haben Angst vor den gestreiften Insekten. Dabei sind es nur zwei Arten, die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe, die an unsere Nahrungsmittel gehen und die Menschen angreifen würden, wenn sie sich gestört fühlen. Ein Nest selber zu entfernen ist nach dem geltenden Recht verboten, denn die Hautflügler gehören zu den geschützten Arten. In der Gemeinde Uetze muss zuerst Rücksprache mit dem Naturschutzbeauftragen (Erhard Zander) gehalten werden, der die Genehmigung zur Entfernung erteilen kann. Diese Beratung ist kostenlos.
Es gibt seltene Fälle, bei denen tatsächlich das Nest entfernt werden muss, beispielsweise wenn sich die Tiere zu nahe an spielenden Kindern ansiedeln oder es Allergiker gibt, bei denen ein Stich Lebensgefahr bedeuten kann.
Aber bevor nun überreagiert, Alarm geschlagen wird und die Feuerwehr (GW-Tier Katensen ist zuständig) anrücken muss, die nach Begutachtung durch E. Zander tätig werden kann, oder spezialisierte Imkerbetriebe und Schädlingsbekämpfer, die auch kostenpflichtig arbeiten, sollte erst einmal überlegt werden, ob das Nest nicht doch bleiben kann. weiterlesen »
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